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Gem des neuen § 3 Nr. 11c EStG können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € gewähren.
Mehr Informationen lesen Sie im angehängten Dokument.

Inflationsausgleichspraemie.pdf
Kontakt

Verbandsjuristin
Geschäftsstellenleiterin Schwerin

Gutenbergstraße 1
19061 Schwerin

Tel: (03 85) 55 74 778
Fax: (03 85) 56 85 01
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