Mit dem Projekt sollen Soloselbstständige durch Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten.
Förderbetrag:
Übernahme von bis zu 90% der Qualifizierungskosten bis max. 4500€
Förderbedingungen:
- Wohnsitz und Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland
- Tätigkeit im Haupterwerb (mindestens 51 % der Einkünfte)
- Max. 1 Person in Vollzeit angestellt (Teilzeit-Beschäftigte anteilig)
- Seit mind. 2 Jahren selbstständig am Markt (gemäß Gründungsdatum)
- Keine Überschreitung des Höchstbetrags für Beihilfen (De-minimis)
- Kein Qualifizierungsscheck innerhalb der letzten zwölf Monate
Ablauf:
Als Anlaufstelle zum Programm „KOMPASS“ unterstüzen wir Soloselbstständige bei der Identifizierung des Qualifizierungs-/Weiterbildungsbedarfs, begleiten bei administrativen Vorgängen (Antragsstellung, Abrechnung, usw.) und unterstützen bei der Suche nach qualitativ hochwertigen Qualifizierungen/Weiterbildungen.
Aufgrund der derzeit bundesweit sehr hohen Nachfrage von Solo-Selbstständigen nach Förderberatungen und Qualifizierungsschecks verfügen wir momentan leider nur über sehr begrenzte Kapazitäten für neue Erstgespräche.
Gerne setzen wir Sie auf unsere Warteliste und melden uns bei Ihnen, sobald wieder freie Beratungskapazitäten verfügbar sind.
Bitte teilen Sie uns hierfür bereits vorab per E-Mail an prueter@uv-mv.de kurz mit:
- welche Weiterbildung Sie planen,
- bei welchem Anbieter die Weiterbildung stattfinden soll,
- wann die Weiterbildung beginnen soll,
- sowie idealerweise den entsprechenden Link oder Unterlagen zur Maßnahme.
Hinweis zur Ausgabe von Qualifizierungsschecks:
Das Förderprogramm KOMPASS verzeichnet weiterhin eine sehr hohe Nachfrage. Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, wird die Ausgabe von Qualifizierungsschecks im Zeitraum von Mai bis voraussichtlich Oktober 2026 bundesweit begrenzt. Diese Regelung gilt für alle Anlaufstellen. Eine zeitnahe Ausstellung eines Qualifizierungsschecks kann somit nicht in allen Fällen gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und wenden Sie sich nur an eine Anlaufstelle. Mehrfachanfragen führen zu Verzögerungen im Gesamtprozess. Für eine zügige und erfolgreiche Antragstellung stimmen Sie den gesamten Antragsprozess bitte eng mit Ihrer Anlaufstelle ab und nutzen Sie deren Begleitung durchgängig. Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht. Über etwaige Änderungen informieren wir an dieser Stelle.
Wir danken für Ihr Verständnis.