
Für die Auszeichnung nominieren die Regionalleitungen jeweils Unternehmen, welche sich durch eine besondere Entwicklung, durch besondere Leistungen oder durch ihre Position am Markt hervorgetan haben.
Im Vordergrund steht dabei die Unternehmerpersönlichkeit.
Die Auszeichnung ist mit der Überreichung eines Pokals und einer Urkunde verbunden. Der Ausgezeichnete ist berechtigt, die Auszeichnung im allgemeinen Geschäftsverkehr zu führen.
Voraussetzungen für den Auszeichnungsantrag
- Das Unternehmen muss Mitglied im Unternehmerverband sein.
- Der/Die Auszuzeichnende/n muss/müssen eine Beteiligung am Unternehmen halten und geschäftsführend im Unternehmen tätig sein.
- Es dürfen keine Straftaten oder Tatbestände vorliegen, die dem Auszeichnungsziel entgegen stehen.
Bewertungskriterien
- Gesamtentwicklung des Unternehmens
- Unternehmenskultur und die Personalführung bzw. -entwicklung
- Innovation und Modernisierung
- Engagement über das eigene Unternehmen hinaus
- Widerstandskraft / Resilienz / Krisenfestigkeit