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Die Auszeichnung “Unternehmer des Jahres” wird jährlich durch den Verband an Mitglieder verliehen.

Für die Auszeichnung nominieren die Regionalleitungen jeweils Unternehmen, welche sich durch eine besondere Entwicklung in den letzten zwei Jahren oder durch besondere Leistungen oder durch die Position am Markt hervorgetan haben.

Im Vordergrund steht dabei die Unternehmerpersönlichkeit.

Die Auszeichnung ist mit der Überreichung eines Pokals und einer Urkunde verbunden. Der Ausgezeichnete ist berechtigt, die Auszeichnung im allgemeinen Geschäftsverkehr zu führen.

Voraussetzungen für den Auszeichnungsantrag

  • Das Unternehmen muss Mitglied im Unternehmerverband sein.
  • Der/Die Auszuzeichnende/n muss/müssen eine Beteiligung am Unternehmen halten und geschäftsführend im Unternehmen tätig sein.
  • Es dürfen keine Straftaten oder Tatbestände vorliegen, die dem Auszeichnungsziel entgegen stehen.

Bewertungskriterien (Angaben für die letzten vier Jahre)

  • Gesamtentwicklung des Unternehmens
  • Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Innovation und Modernisierung
  • Engagement in der Region
  • Service und Kundennähe/Markt

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