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Die im September auszuzahlende Energiepreispauschale belastet die Wirtschaft zusätzlich. Wenn Betriebe beispielsweise am 15. September die Löhne überweisen, soll die Energiepreispauschale an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an eben diesem Tage abzüglich darauf entfallender Lohnsteuer ausgezahlt werden. Das entspräche einer Vorfinanzierung von mehreren Wochen, da dann erst mit der Lohnsteuer-Anmeldung am 10. Oktober die Energiepreispauschale “verrechnet” wird.

Thomas Tweer UV Präsident: “Damit wird sich die ohnehin angespannte Liquiditätssituation vieler Betriebe weiter verschlechtern. Scheinbar geht man in der Politik davon aus, dass jeder Unternehmer jederzeit auf zusätzliche und ungeplante Mittel zurückgreifen kann. Das geben aber viele Geschäftsmodelle kaum her. Da werden die Kosten genaustens kalkuliert. Hinzu kommt, dass zur Zeit viele Projekte nicht zu Ende geführt und abgerechnet werden, so dass die Einnahmeseite sehr fragil ist.“

Pamela Buggenhagen GF ergänzt: „Das von der Bundesregierung geplante Entlastungspaket wird zu Bürokratiekosten in Millionenhöhe führen. Für Arbeitgeber ist die Energiepreispauschale zusätzliche Arbeit, für den Nah- und Regionalverkehr  ist es das 9 Euro Ticket, was zu gewaltigen Umstellungsbedarfen in den Verkehrsbetrieben führt. Hier hätte man vorher die Praxis einbeziehen sollen. Da wären 60 Tage für Null Euro – statt 90 Tage für 9 Euro sinnvoller gewesen. Und allein elf neue Paragraphen hat der Gesetzgeber für die Energiepreispauschale ins Einkommensteuergesetz geschrieben. Unbürokratische Entlastung sieht anders aus.“

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