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Die rot-schwarze Regierung eröffnet mit der Aufnahme zusätzlicher Bedingungen einen zukünftigen Wettbewerb um politisch motivierte und populistische Forderungen. Es nötigt einem nicht viel Phantasie ab, um sich vorzustellen, wie in Zeiten wahlpolitischer Auseinandersetzungen die Forderungen nach immer höheren Löhnen losgelöst von betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten Einzug in die aktuelle Politik des Landes halten. Der über 60 Jahre bestehende Grundsatz zum gemeinsamen Interessensausgleich im Rahmen der Lohnfindung, wie sie die Tarifautonomie als schützenswertes Gut darstellt, wird kurzfristig politisch motiviertem Klienteldenken geopfert.

Der zukünftige Nachweis bei der Beantragung und der Abrechnung von Fördermitteln ist zugleich ein Stück aus dem Tollhaus und ein grotesker Wiederspruch zur Erklärung der Landesregierung über die weitere Eindämmung von Bürokratie. „Wir befürchten, so Hauptgeschäftsführer Wolfgang Schröder, dass mit der jetzt gesetzlich verankerten Regelung durchaus förderwürdige Unternehmen bzw. einzelne Branchen vom Zugang notwendig benötigten Kapitals ausgeschlossen bleiben.” Ob das mittel- oder langfristig im Interesse des Landes und der notwendigen strukturellen Stärkung der hier ansässigen oder neu zu gründenden Unternehmen ist, darf zu mindestens bezweifelt werden.

Es sollte Aufgabe einer Landesregierung sein, über zielgerichtete Wirtschaftsförderung, Wachstum und neue Arbeitsplätze im Land zu generieren und Unternehmen zu stärken, die im betrieblichen Interessensausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auskömmliche und wettbewerbsfähige Löhne vereinbaren können.

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