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Corona-Arbeitsschutzverordnung: Homeoffice-Pflicht und Testangebot an vollständig geimpfte Mitarbeiter beenden.

Bis 30.06.2021 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice anzubieten. Diese sind dazu verpflichtet, sofern es keine triftigen Gründe gibt, die dagegensprechen, dieses Angebot anzunehmen. Zudem sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, auch vollständig Geimpften ein Testangebot zu unterbreiten.

Im Gespräch ist, die Homeoffice-Pflicht über den 30.06.2021 zu verlängern. Ferner wurde immer noch nicht Aussicht gestellt, dass im Rahmen der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung bereits vollständig geimpfte Mitarbeiter von der Testangebots-Pflicht ausgenommen werden.
Wir fordern das Ende der Homeoffice-Pflicht mit dem 30.06.2021 und sehen für eine Verlängerung keine Grundlage mehr gegeben. Nach über einem halben Jahr Homeoffice-Pflicht ist es an der Zeit, den Unternehmen und seinen Mitarbeitern diese Entscheidungen wieder selbst zu überlassen und von den betrieblichen Notwendigkeiten und Bedingungen abhängig zu machen.

UV-Präsident Thomas Tweer:
„Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Unternehmen und ihre Mitarbeiter in der Lage sind, selbst fortan für sinnvolle Regelungen sorgen werden. Auch in Anbetracht von Work-Life-Balance, Arbeitgeberattraktivität sowie finanziellen Vorteilen werden viele Unternehmen ohnehin mobiles Arbeiten weiterhin für ihre Mitarbeiter anbieten. Hier kann man Vertrauen in die Wirtschaft setzen. Jedoch sind die coronabegründeten Eingriffe des Gesetzgebers in die Wirtschaft nun zügig wieder zurückzunehmen.“

Zudem fordern wir, dass Unternehmen bereits vollständig geimpften Mitarbeitern kein Testangebot mehr unterbreiten müssen.

Thomas Tweer:
„Das Beschaffen und Vorhalten von Tests, die nach aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohnehin zu einem negativen Testergebnis mangels Ansteckungsgefahr führen würden, bedeuten eine enorme Kostenlast und logistischen Aufwand für die Unternehmen. Es ist an der Zeit, auch hier für Entlastung zu sorgen und bei der Fülle an Lockerungsregelungen nicht zu vergessen.“

Kontakt

Verbandsjuristin
Geschäftsstellenleiterin Schwerin

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