In der Präambel der Verbandssatzung heißt es:
Der Unternehmerverband Norddeutschland Mecklenburg-Schwerin e.V. ist eine parteipolitisch neutrale, freiwillige und unabhängige Interessenvertretung von Unternehmerinnen, Unternehmern und Unternehmen in Westmecklenburg als Wirtschaftsraum in Mecklenburg-Vorpommern. Der Verband tritt für soziale Marktwirtschaft und freies Unternehmertum, das Mitverantwortung für das Gemeinwesen trägt, ein. Er ist nicht auf eigennützigen wirtschaftlichen Gewinn gerichtet. Er lehnt rassistisch, religiös, ideologisch oder ökonomisch motivierte Einflussnahme seiner Mitglieder ab. Unternehmerinnen, Unternehmer und Unternehmen als Arbeitgeber stehen im Mittelpunkt der Arbeit des Verbandes.
Oberstes Organ des Verbandes ist die Mitgliederversammlung:
Von der Mitgliederversammlung als oberstes und wichtigstes Entscheidungsgremium werden alle Verbandsangelegenheiten geregelt und beschlossen, die nicht dem Präsidium oder anderen Vereinsorganen lt. Satzung zugewiesen sind.
Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über:
- Wahl und Abberufung des Gesamtpräsidiums
- Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
- Entlastung des Gesamtpräsidiums
- Satzungsänderung
- Wahlordnung
- Beitragsordnung
- Ehrenordnung
- Auflösung des Verbandes
Eine Mitgliederversammlung soll in den ersten sechs Monaten eines jeden Geschäftsjahres stattfinden.
Für ein Mitglied können nur Inhaber, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer (GmbH), Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte und Betriebsleiter (Werkleiter) von Niederlassungen auftreten. Ein Mitglied kann mit schriftlicher Vollmacht ein weiteres Mitglied vertreten.