Der Landtag hat am 01.07.2026 das Erste Bürokratieentlastungsgesetz M-V beschlossen. Ziel ist es, eine Vielzahl landesrechtlicher Vorschriften gewissermaßen „auf einen Streich“ zu deregulieren. Der 191 Seiten umfassende Gesetzentwurf wurde mit kurzer Frist veröffentlicht; verschiedene Interessengruppen wurden ebenfalls mit knapper Frist um Stellungnahmen gebeten – einschließlich einer Anhörung vor dem Finanzausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. Grundsätzlich bestand Zustimmung, dass die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren, die Ausweitung der Textform, die elektronische Behördenbeteiligung sowie die Reduzierung einzelner Vorlage- und Anzeigeerfordernisse neu geregelt werden sollen. Damit wäre ein erster Schritt getan.
Gleichzeitig wurden zahlreiche überdenkenswerte Punkte benannt und sachlich begründet, die jedoch nicht berücksichtigt wurden. Der Entwurf wurde somit ohne Beachtung wesentlicher Kritikpunkte verabschiedet. Diese Kritik wurde nicht nur seitens der Wirtschaft, sondern auch vom Städte- und Gemeindetag, dem Landkreistag, dem BUND und weiteren Akteuren vorgetragen. Tenor der Stellung-nahmen: Das Gesetz entlastet vor allem die Verwaltungen selbst – weniger Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Als zentraler Beitrag zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren wird dabei die sogenannte „Genehmigungsfiktion“ dargestellt (ein Antrag gilt nach drei Monaten als genehmigt, wenn keine Rückmeldung erfolgt) und vom Finanzministerium medienwirksam kommuniziert.
Tatsächlich sieht das Gesetz jedoch für eine große Anzahl von Landesgesetzen vor, dass die Geneh-migungsfiktion dort jeweils nicht gilt. Damit wird etwas angekündigt, das im selben Gesetz für nahezu alle Bereiche ausgeschlossen wird. Verbindlich ist nun festgeschrieben, dass die Genehmigungsfiktion also nicht anzuwenden ist. Gerade bei investitionsrelevanten Verfahren, etwa im Bau, bei Infrastrukturvorhaben, gewerblichen Investitionen oder Unternehmensansiedlungen, hätte sie eine spürbare Wirkung entfalten können.
Pamela Buggenhagen, Verbandsgeschäftsführerin: „Gesetzlich ist nun geregelt, dass es zwar das Modell einer Genehmigungsfiktion gibt – sie aber faktisch nicht umfassend angewendet werden muss. Damit wird das Gesetz zum Genehmigungsfiktionsschutzgesetz: zum Schutz der Verwaltung davor, innerhalb einer klaren Frist entscheiden zu müssen“.
In den eingeholten Stellungnahmen wurde zudem betont, dass es für jedes Fachgesetz eine differen-zierte Regelung gebraucht hätte. Sicherheitsrelevante Themen, die eine Anhörung und die Einbeziehung vieler Beteiligter erfordern, wären weiterhin auszunehmen. Unkritische Sachverhalte hingegen könnten für die Genehmigungsfiktion geöffnet werden. Die Vielzahl landesrechtlicher Vorschriften aus sehr unterschiedlichen Bereichen, die inhaltlich in keinem Zusammenhang stehen, hätte jeweils spezifische Fachexpertise und praktische Erfahrung gebraucht, um Regelungen unter dem Gesichtspunkt der Entlastung sinnvoll zu überarbeiten. Fazit: Es steckt nicht drin, was drüber steht.
Unsere vollständige Stellungnahme
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