Bund und Ländern sowie die “Prüfenden Dritten” kamen bezüglich der Schlussrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen zu einer abgestimmten Übereinkunft. Zusammengefasst ist folgendes verabredet worden:
- Der Bund und alle Länder haben sich darauf verständigt, die vollständige Einreichung für Schlussabrechnungen bis zum 30.09.2024 zu ermöglichen, sofern bereits Fristverlängerungen aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen der prüfenden Dritten im digitalen Antragssystem beantragt wurden.
- Wenn der Antrag bereits auf Basis von Istzahlen gestellt wurde und keine Abweichungen dazu in der Schlussabrechnung bestehen, sollen Schlussabrechnungen beschleunigt geprüft werden. Dies gilt auch für Schlussabrechnungsfälle, bei denen sich gegenüber der Antragstellung nur geringe Abweichungen ergeben.
Nicht zuletzt unsere gemeinsame Sensibilisierung des zuständigen Ministeriums hat mit dazu beigetragen, dass das Abrechnungsprozedere in den o.g. Punkten nachjustiert wurde. Sollten sich aus dem Schreiben weitere spezifische Fragestellungen ergeben, so übermitteln Sie uns diese bis zum 22. März
Die vollständige Mitteilung lesen Sie hier nach:
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