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Festsetzung der Löhne ist nationale Aufgabe – EU darf nicht eingreifen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 11. November ein wegweisendes Urteil gefällt: Die EU hat bei der Festlegung von Kriterien für nationale Mindestlöhne ihre Kompetenzen überschritten. Die Richterinnen und Richter stellten klar: Die Festsetzung der Löhne ist nationale Aufgabe. Die EU darf hier nicht unmittelbar eingreifen.

Matthias Kunze, Präsident Unternehmerverband Norddeutschland Mecklenburg-Schwerin e.V.: „Wir begrüßen die Klarstellung des EuGH. Lohnfindung gehört in die Hände der Sozialpartner in den Mitgliedstaaten – nicht nach Brüssel. Eine starke Tarifautonomie ist die Basis für funktionierende Arbeitsmärkte und faire Wettbewerbsbedingungen. Jetzt gilt es, die Löhne durch gute wirtschaftliche Entwicklung zu fördern – ohne politische Vorgaben und zusätzliche Bürokratie. Der im Oktober vorgelegte Entwurf der Bundesregierung für ein Bundes-Tariftreuegesetz lässt dagegen erneut mehr Bürokratie, den Aufbau von Kontrollinstitutionen, steigende Kosten bei öffentlichen Aufträgen und eine unverhältnismäßige Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen erwarten.“

Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie hier:

UV – EuGH kippt zentrale Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie
Size : 3.9 MB Format : PDF

 

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