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SVZ 11.10.24 Seite 1

SVZ 11.10.24 Seite 1

Das aktuelle harte Vorgehen unseres Wirtschaftsministeriums gegenüber den noch nicht erfolgten Abrechnungen der Corona-Soforthilfen mit Rückforderungen der gesamten Summe plus Zinsen wirft viele Fragen auf, führt zu Kopfschütteln und bei den Betroffenen zur Erkenntnis, sich dem Staat hilflos und machtlos ausgeliefert zu sehen.

Es zeigen sich in den Gesprächen mit Unternehmern und Unternehmerinnen, die lange gezögert haben, abzurechnen oder auch bei denen, die in Widerspruch zu ihren Bescheiden gegangen sind – und mehrheitlich mit ihren Widersprüchen scheitern -, dass die Gründe des Zögerns vielfältig und meist im unklaren Verfahren oder den für ernst genommenen voll-mundigen Versprechen der Politik zur Zeit der Corona-Lockdown-Phase begründet liegen.

Hinzu kommt, dass bei vielen der Betroffenen aktuell die Mittel schlicht nicht da sind, um die Hilfe zurückzuzahlen. Oftmals handelt es sich dabei um vermeintlich kleine Beträge, 3.800 oder 4.500 Euro oder auch mal größere Summen. Während finanzkräftigere Firmen sich oft längst gebeugt und zurückgezahlt haben, was gefordert war oder auch mit Hilfe ihrer Steuer-berater die Anträge und die Abrechnungen so erstellen konnten, die möglichst viel von der Hilfe des Staates auch in den Firmen verbleiben konnte, sind kleine Unternehmen dazu oft nicht in der Lage. Das Angebot in Raten (plus Zinsen) zurückzuzahlen, ist dabei keine wirkliche Hilfe.

Dabei treibt das Land eigentlich nur die Gelder des Bundes ein und müsste keine Zinsen berechnen. Die Grundlage der Zinsforderung ist ein „Betrugsparagraph“ und so lesen sich auch die Bescheide des Landesförderinstitutes. Ohne juristischen Sachverstand fällt es schwer, herauszufinden, was gemeint ist. Unternehmer, die gern eine Übersetzung oder Erläuterung des mehrseitigen Schreibens vom Amt hätten, erhalten keine Rückmeldung.

Statt auf Hilfe und Verständnis und wie in anderen Bundesländern auf eine andere Praxis im Umgang, stößt man in unserem Bundesland jedoch auf Granit gepaart mit Herablassung. Aussagen wie, „Unternehmer jammern ja immer.“, „die kleinen Krauter“ oder „dann ist das Geschäftsmodell eben nicht gut genug“, wenn man sich diese kleinen Summen nicht mal leisten kann, schmerzen. Vor allem diejenigen, die hier vor Ort tätig sind, im komplexen Gefüge der Wirtschaft ihren Teil beitragen und ihre Steuern zahlen, jedoch von Politik und Verwaltung offensichtlich als nicht relevant angesehen werden. Heißt übersetzt, wir können auf Euch verzichten und so kommt es im Land und bei den Unternehmern auch an.

Zur vollständigen Pressemitteilung:

UV- Rückforderungspraxis bei den Coronahilfen in MV – Herablassung statt Unterstützung
Size : 151.5 kB Format : PDF

Die SVZ berichtet am 11.10.2024 auf Seite 1 zu dem Thema und bezieht sich u.a. auf die Verbandsmitteilung:

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