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Teilnehmer dieser Veranstaltung mit rd. 30 Teilnehmern war auch die Abgeordnete des Deutschen Bundestages Karin Strenz (CDU). Sie vertritt dort den Wahlkreis 13 bereits seit 2009 und ist seitdem Mitglied im Verteidigungs- und im Sportausschuss, außerdem auch schon seit 2009 Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg. Der ebenfalls eingeladene SPD – Bundestagsabgeordnete Frank Junge hatte leider seine Teilnahme infolge anderer Verpflichtungen absagen müssen. Karin Strenz berichtete über die Arbeit in Berlin und ihre speziellen Aufgaben in den o.g. Ausschüssen. Daneben gab sie auch zahlreiche Informationen zu aktuellen bundes- und außenpolitischen Themen und Vorhaben der Regierungskoalition in der laufenden Legislaturperiode. Dabei ist für sie der ständige Kontakt zu den Menschen ihres Wahlkreises bzw. der Region NWM wichtig, deren Interessen sie bestmöglich in Berlin vertreten und durchsetzen möchte.

Im zweiten Teil berichtete Katrin Kuchmetzki, Abteilungsleiterin Landesprogramme und Darlehen im LFI Mecklenburg – Vorpommern, über die verschiedenen Programme zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft, die von der EU, dem Bund und dem Land finanziert werden. Dabei geht es nicht nur um die klassische Förderung von Neuinvestitionen, sondern um viel mehr wie die Förderung / Unterstützung von Erweiterungsvorhaben, Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien und zur Erhöhung der Energieeffizienz, Infrastrukturmaßnahmen, Personalqualifizierungen, Beratungen, Unternehmensnachfolgen u.v.a. über Zuschüsse und / oder Darlehen jeweils in enger Zusammenarbeit mit regionalen Banken / Sparkassen. Sie verwies darauf, dass neue EU – Richtlinien die Bedingungen der Wirtschaftsförderung ab dem 01. Juli verändern und betonte, dass dann die Möglichkeiten für Unternehmen Förderungen zu erhalten, eingeschränkt werden. Besonders bei den Zuschussförderungen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” für KMU sind deutliche Einschränkungen zu erwarten. So soll z.B. das Mindestinvestitionsvolumen für Unternehmen heraufgesetzt werden und künftig bei 50.000,- € liegen (nur im ländlichen Raum sollen Förderungen noch ab 10.000,- € Investitionshöhe möglich sein). Die Höchstfördersätze sollen von bisher 50% auf voraussichtlich nur noch max. 35% reduziert werden. Änderungen sind auch bei den Darlehensförderungen geplant. Im neuen EU – Beihilferecht wird M-V im Vgl. zu anderen europäischen Regionen voraussichtlich herabgestuft, was zur Verringerung der Höchstfördersätze führt. Für durch Förderungen neu geschaffene Arbeitsplätze ist eine Lohnuntergrenze von 8,50 € / h vorgesehen. Besonders wichtig für alle Unternehmen ist, dass alle Anträge, die bis zum 30. Juni eingehen, noch nach den alten Kriterien bewertet werden! Für individuelle Gespräche steht Katrin Kuchmetzki jederzeit gern zur Verfügung.

Die Regionalleitung dankt dem Gastgeber Thorsten Fichtler und seinem Team für die Ausrichtung der Veranstaltung und den beiden Referenten für ihre interessanten Beiträge.

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