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Verbandsjurist Sebastian Körner gab den Teilnehmern in seinem Vortrag zahlreiche praxisorientierte Hinweise zu dieser Thematik. Er wies darauf hin, dass bei nahezu allen außerordentlichen und ordentlichen verhaltensbedingten Kündigungen im Vorfeld zu überlegen ist und im Falle des Rechtsstreits gerichtlich überprüft wird ob eine oder mehrere Abmahnungen erforderlich waren bzw. sie erteilt wurden, diese in der richtigen Weise erfolgt sind und ob zurückliegende Abmahnungen überhaupt noch herangezogen werden können. Er wies in seinem Vortrag auch auf die besonderen Anforderungen für den Ausspruch einer Abmahnung bei Minderleistungen des Arbeitnehmers hin, die der Arbeitgeber konkret nachweisen muss, auf die Warnfunktion der Abmahnung (die z.B. durch zu viele erteilte Abmahnungen ausgehebelt wird) und empfahl sie immer schriftlich auszusprechen.

Sebastian Körner steht den Mitgliedern des Unternehmerverbandes zu diesen und weiteren arbeitsrechtlichen Fragen, Hinweisen oder individuellen Anliegen jederzeit gern unter der Tel.- Nr. 0385 / 569333 oder schwerin@uv-mv.de beratend zur Verfügung.

Die nächste Tagung des regionalen Arbeitskreises ist für Juni 2014 geplant.

Liebe Verbandsmitglieder,

nutzen Sie auch in 2014 und vielleicht noch stärker als bisher die Möglichkeit zur Teilnahme an den Beratungen dieses Arbeitskreises zu Ihrer persönlichen Information und zum Erfahrungsaustausch!

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