Am Mittwoch, 01.10.2014 hatte der Unternehmerverband Norddeutschland Mecklenburg-Schwerin e.V. nach Ludwigslust zum Arbeitskreis Personalwesen eingeladen.
Fast 20 Unternehmen folgten der Einladung und erhielten praxisnahe Informationen durch unseren Verbandsjuristen Sebastian Körner.
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) tritt am 01.Januar 2015 in Kraft. Im Gesetzgebungsverfahren gab es in der finalen Phase noch wichtige inhaltliche Änderungen. Diese und der Anwendungsbereich des MiLoG wurden sehr wirkungsnah dargestellt. Gleichzeitig wurden Übergangsregelungen erläutert, die branchenspezifische Übergänge ermöglichen. Besonders interessant ist, dass das Gesetz auch Auswirkungen haben kann in Unternehmen, die weit über dem gesetzlichen Mindestlohn zahlen.
Es gab viele Fragen, aber nicht alle Antworten lösten Zufriedenheit aus. Viele der anwesenden Unternehmen sehen die regionalen und branchenspezifischen Unterschiede nicht genügend berücksichtigt. Sorge bereitet vor allem der akute Arbeitskräftemangel. Viele befürchten deshalb, dass vor allem junge Menschen ohne ausreichende Bildung eher demotiviert werden, die Bildungslücken zu schließen. Denn die Vermutung liegt nahe, dass sie eher mit Jobs zufrieden sind, die einen Mindestlohn von 8,50 € garantieren.
Es bleibt also spannend und zugleich zu beobachten, wie ein einheitlicher und flächendeckender Mindestlohn in weiten Teilen Ostdeutschlands wirkt.
Ein großes Dankeschön sagen wir dem Ausrichter der Veranstaltung, GIB mbH Gesellschaft für innovative Beschäftigung.
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