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Webinar zum Hinweisgeberschutzgesetz

01 August 2023

Seit dem 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Für Unternehmen unter 50 Mitarbeitenden ist eine interne Meldestelle derzeit nicht verpflichtend. Firmen einer Größe von 50 bis 250 Mitarbeitenden haben noch eine Frist eine Meldestelle einzurichten bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt bekommen.

Lassen Sie sich über das neue Gesetz und die Möglichkeit, ein externes online-Meldetool einzurichten informieren. Nutzen Sie die Chance, einem Experten Ihre Fragen zum Thema und zur möglichen Lösung zu stellen.

Anmeldung: schreier@uv-mv.de

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  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Details

Datum:
1. August 2023
Zeit:
16:00 - 17:30

Veranstaltungsort

online

Veranstalter

Unternehmerverband Norddeutschland Mecklenburg-Schwerin e.V.
Telefon
0385 569 333
E-Mail
mecklenburg@uv-mv.de
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